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JUBA

senkrechte/waagerechte Füllstäbe



Geländer dienen nicht nur der Optik

Wer kennt sie nicht - diese eleganten Treppen ohne Geländer, die den Raum noch weiter und größer erscheinen lassen. Ein Traum, der wohl überlegt sein will.

Familien mit kleinen Kindern oder Erwachsene mit Handicap sollten den grundsätzlichen Sinn und Zweck eines Geländers sehen: es ist in erster Linie eine Absturzsicherung! Nicht auszudenken, was passieren kann, wenn man darauf verzichtet.

Geländer bestehen aus den Pfosten und der Füllung, entweder mit einer Glasscheibe aus ESG/VSG oder mit sogenannten Füllstäben. Die Höhe der Geländer, in der Fachsprache Absturzsicherung, ist in Deutschland genormt. Bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern muss sie mindestens 90 Zentimeter betragen. Wird die Absturzhöhe von 12 Metern überschritten, erhöht sich die Höhe des Geländers bzw. der Absturzsicherung auf 110 Zentimeter. Die Höhe des Geländers wird ab Bodenplatte gemessen.


Das Geländer sollte keine Leiter sein

Die Sicherheit von Kleinkindern steht beim Geländerbau an erster Stelle.

Kleinkindern sollte, auch wenn sie einem Michel von Lönneberga nacheifern, das Überklettern, Durchstürzen oder Durchklettern erschwert und im besten Fall verhindert werden. Daher wird in der Landesbauverordnung (Verlinkung http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html) vorgeschrieben, dass auf waagerechte Geländerelemente zu verzichten ist, die von Kindern als Leiter genutzt werden könnten. Dieses Verbot bezieht sich dann auch auf Häuser und Wohnungen ohne kleine Kinder. Durch die Geländeröffnungen darf unter keinen Umständen ein Kinderkopf hindurchpassen. Daher ist ein Abstand von maximal 12 Zentimetern zwischen den Stäben vorgegeben. Die Höhe des Freiraums unter dem Geländer darf ebenfalls maximal 12 Zentimeter betragen.

Verstehen Sie also bitte unser „Nein“ zu Ihren Wünschen nicht falsch - wir haben Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie im Blick.

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